HONORARVEREINBARUNG
für
Erstberatung
Zwischen
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Name
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Straße
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Ort
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-
nachfolgend Auftraggeber -
und
der Firma CENTRUM Finanzservice GmbH wird folgende Honorarvereinbarung
getroffen:
-
nachfolgend Beauftragte -
1.
Der Auftraggeber erhält von der Beauftragten als freie Finanzierungsberaterin
eine unabhängige
und
objektive Baufinanzierungsberatung. Die Beauftragte ist keinem Finanzierungsanbieter
verpflichtet und haftet nicht für diesen.
2.
Diese Erstberatung umfaßt die Analyse und den Vergleich der verschiedenen
Darlehensformen sowie die Prüfung bestehender Angebote der Finanzierungsanbieter
nach objektiven Kriterien. Sofern der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen
vorlegt und die benötigten Auskünfte erteilt, erstellt ihm die
Beauftragte auf Grundlage dieser Unterlagen und Auskünfte auf Wunsch
einen individuellen Finanzierungsvorschlag, der nicht gesondert berechnet
wird.
3.
Das vom Auftraggeber an die Beauftragte für die Beratung zu bezahlende
Honorar beträgt:
Honorar:
€ 150,00
zzgl.
16 % MWSt.
€ 24,00
Gesamthonorar
für Erstberatung € 174,00
Bei
Abschluß einer entsprechenden Finanzierung über die Firma CENTRUM
Finanzservice GmbH wird vorstehendes Beratungshonorar angerechnet.
4.
Im Beratungshonorar sind die der Beraterin entstehenden Nebenkosten, wie
Fahrtkosten, EDV, Korrespondenz, Porti, Telefon bereits enthalten.
5.
Die vereinbarte Erstberatung, Planung und Berechnung berücksichtigt
rechtliche und steuerliche Aspekte zum Zeitpunkt der Beratung. Sie stellt
jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt diese nicht.
6.
Das Beratungshonorar wird mit Rechnungsstellung der Beauftragten zur sofortigen
Zahlung ohne Abzug fällig.
7.
Für diesen Beratungsvertrag gelten umstehende allgemeine Geschäftsbedingungen,
die dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht wurden.
Ort/Datum
Auftraggeber
Beauftragte |